{"id":15,"date":"2024-02-11T16:06:15","date_gmt":"2024-02-11T16:06:15","guid":{"rendered":"https:\/\/lueg-drehtechnik.de\/?page_id=15"},"modified":"2024-03-25T16:12:09","modified_gmt":"2024-03-25T16:12:09","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/lueg-drehtechnik.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"15\" class=\"elementor elementor-15\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2f24fdd e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"2f24fdd\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;jet_parallax_layout_list&quot;:[]}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a772498 elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"a772498\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;fadeInLeft&quot;}\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1914aa3 elementor-widget-divider--view-line elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-divider\" data-id=\"1914aa3\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;fadeInLeft&quot;,&quot;_animation_delay&quot;:100}\" data-widget_type=\"divider.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-divider\">\n\t\t\t<span class=\"elementor-divider-separator\">\n\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3e4e45b elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"3e4e45b\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;fadeInLeft&quot;}\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Verkaufsbedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5a13eaf elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"5a13eaf\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;fadeInLeft&quot;,&quot;_animation_delay&quot;:150}\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>\u00a7 1 Geltung\u00a0<\/h3><div class=\"elementor-element elementor-element-db7d094 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"db7d094\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p>1. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eAuftraggeber\u201c genannt) \u00fcber die von ihnen angebotenen Lieferungen oder Leistungen (Liefergegenstand) schlie\u00dfen. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<\/p><p>2. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p><p>3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Kaufleuten.<\/p><p>4. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausf\u00fchrung dieses Vertrages geschlossen werden, sind schriftlich niederzulegen.<\/p><h3>\u00a7 2 Angebot und Vertragsabschluss<\/h3><p>1. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Auftr\u00e4ge k\u00f6nnen wir innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.<\/p><p>2. Allein ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollst\u00e4ndig wieder. M\u00fcndliche Zusagen unsererseits vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und m\u00fcndliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern nicht jeweils ausdr\u00fccklich anders zwischen den Vertragsparteien vereinbart.<\/p><p>3. Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der getroffenen Vereinbarungen einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende m\u00fcndliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform gen\u00fcgt die telekommunikative \u00dcbermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail.<\/p><p>4. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Ma\u00dfe, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handels\u00fcbliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p><p>5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen sowie dem Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Kalkulationen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenst\u00e4nde ohne unsere ausdr\u00fcckliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an uns zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verf\u00fcgung gestellter Daten zum Zwecke \u00fcblicher Datensicherung.<\/p><p>6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, sind alle Abrufe durch den Auftraggeber sp\u00e4testens innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss vorzunehmen, soweit nichts Abweichendes in Textform vereinbart ist.<\/p><h3>\u00a7 3 Mustermaterial, Produktdaten\u00a0<\/h3><p>1. Gelieferte Muster bleiben, soweit nichts anderes vereinbart ist, unser Eigentum und werden leihweise zur Verf\u00fcgung gestellt, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.<\/p><p>2. Bei der Bereitstellung von Mustern geltend die Regelungen des \u00a7 454 BGB nicht.<\/p><p>3. Soweit wir unserem Kunden Produktdaten f\u00fcr von ihm k\u00e4uflich erworbene Produkte zur Verf\u00fcgung stellen, d\u00fcrfen diese Produktdaten nur im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verkauf bzw. Weiterverkauf der bei uns erworbenen Produkte in Bezug gesetzt werden und genutzt werden. Dar\u00fcber hinaus unterliegen die Produktdaten einer strengen Geheimhaltung. Gleiches gilt f\u00fcr optische Darstellungen und Bilder (einheitlich Darstellungen genannt), die wir zur Verf\u00fcgung stellen oder bereithalten (z.B. im Internet oder auf unserer Homepage). An den Produktdaten bzw. Darstellungen behalten wir uns s\u00e4mtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte und Schutzrechte vor.<\/p><p>Wir untersagen ausdr\u00fccklich, unsere Produktdaten und\/oder Darstellungen dazu zu verwenden, Wettbewerbsprodukte zu bewerben. Untersagt ist es auch, unsere Produktdaten und Darstellungen au\u00dferhalb des Vertriebs unserer Produkte zu technischen und\/oder vertriebstechnischen Zwecken gleich welcher Art zu nutzen.<\/p><h3>\u00a7 4 Preise und Zahlung\u00a0<\/h3><p>1. Die Preise gelten f\u00fcr den in den Auftragsbest\u00e4tigungen aufgef\u00fchrten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.<\/p><p>2. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise \u201eab Werk\u201c, ausschlie\u00dflich Verpackung, diese wird gesondert in Rechnung gestellt.<\/p><p>3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.<\/p><p>4. Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter Vereinbarung, die der Textform unterliegt.<\/p><p>5. Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten unsere bei Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise (jeweils abz\u00fcglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).<\/p><p>6. Rechnungsbetr\u00e4ge sind innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Leistet der Auftraggeber bei F\u00e4lligkeit nicht, so sind die ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4lligkeit mit 9 % p. a. \u00fcber dem Basiszins zu verzinsen; die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt.<\/p><p>7. Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Auftraggebers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.<\/p><p>Wir sind berechtigt, unsere Forderungen gegen\u00fcber dem Auftraggeber an Dritte abzutreten.<\/p><p>8. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis (einschlie\u00dflich aus anderen Einzelauftr\u00e4gen, f\u00fcr die derselbe Rahmenvertrag gilt) gef\u00e4hrdet wird. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, alle Forderungen gegen\u00fcber dem Auftraggeber sofort f\u00e4llig zu stellen. Bei einer Rechtsverfolgung au\u00dferhalb Deutschlands hat der Auftraggeber alle Kosten der au\u00dfergerichtlichen sowie gerichtlichen Geltendmachung zu tragen.<\/p><h3>\u00a7 5 Lieferung und Lieferzeit<\/h3><p>1. Lieferungen erfolgen ab Werk, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wird.<\/p><p>2. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, betr\u00e4gt die Lieferzeit ca. 45 Tage ab Vertragsschluss. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine, sofern nicht ausdr\u00fccklich von uns anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Bereitstellung ab unserem Werk oder bei Versendung der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.<\/p><p>3. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Abkl\u00e4rung aller technischen Fragen voraus.<\/p><p>4. Wir k\u00f6nnen \u2013 unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers \u2013 vom Auftraggeber eine Verl\u00e4ngerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegen\u00fcber nicht nachkommt.<\/p><p>5. Wir haften nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines von uns geschlossenen kongruenten Deckungsgesch\u00e4fts) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, sind wir zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung uns gegen\u00fcber vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p><p>6. Sofern kein Fixgesch\u00e4ft vorliegt tritt Verzug erst nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist ein.<\/p><p>7. Geraten wir aus Gr\u00fcnden, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, f\u00fcr jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 3 % des Lieferwertes, maximal 5 % des Lieferwertes zu verlangen. Im \u00dcbrigen ist unsere Haftung nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 10 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen beschr\u00e4nkt, wenn wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug geraten oder uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchen Gr\u00fcnden, unm\u00f6glich wird.<\/p><p>8. Wir sind nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn<\/p><ul><li class=\"first-child\">\u2022 die Teillieferung f\u00fcr den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,<\/li><li>\u2022 die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und<\/li><li class=\"last-child\">\u2022 dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erkl\u00e4ren uns zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit).<\/li><\/ul><h3>\u00a7 6 Erf\u00fcllungsort, Versand, Verpackung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme\u00a0<\/h3><p>1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist unser Sitz, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schulden wir auch die Installation, ist Erf\u00fcllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.<\/p><p>2. Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen.<\/p><p>3. Die Gefahr geht, sofern Versand der Ware vereinbart ist und wir nicht Transport oder Installation \u00fcbernommen haben, sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs ma\u00dfgeblich ist) an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber \u00fcber. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber \u00fcber, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Auftraggeber angezeigt haben.<\/p><p>4. Lagerkosten nach Gefahr\u00fcbergang tr\u00e4gt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenst\u00e4nde pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.<\/p><p>5. Die Sendung wird von uns nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den oder sonstige versicherbare Risiken versichert.<\/p><h3>\u00a7 7 Gew\u00e4hrleistung, Sachm\u00e4ngel\u00a0<\/h3><p>1. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder aus vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen oder arglistigen Verhalten unsererseits oder unserer Erf\u00fcllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verj\u00e4hren.<\/p><p>2. Die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<\/p><p>Auf Verlangen unsererseits ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an uns zur\u00fcckzusenden. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge verg\u00fcten wir die Kosten des g\u00fcnstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erh\u00f6hen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet.<\/p><p>3. Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Gegenst\u00e4nde sind wir nach von uns innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl zun\u00e4chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, das hei\u00dft der Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz\u00f6gerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.<\/p><p>4. Beruht ein Mangel auf Verschulden unsererseits, kann der Auftraggeber unter den in \u00a7 10 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.<\/p><p>5. Bei M\u00e4ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht beseitigen k\u00f6nnen, werden wir nach unserer Wahl unsere Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen die Hersteller und Lieferanten f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen uns bestehen bei derartigen M\u00e4ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder beispielsweise aufgrund einer Insolvenz aussichtslos ist. W\u00e4hrend der Dauer des Rechtsstreits ist die Verj\u00e4hrung der betreffenden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Auftraggebers gegen uns gehemmt.<\/p><p>6. Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Auftraggeber ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.<\/p><p>7. Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel.<\/p><h3>\u00a7 8 Eigentumsvorbehaltssicherung\u00a0<\/h3><p>1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zur\u00fcckzunehmen. In der Zur\u00fccknahme der Kaufsache durch uns liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, wir h\u00e4tten dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt. In der Pf\u00e4ndung der Kaufsache durch uns liegt stets ein R\u00fccktritt vom Vertrag. Wir sind nach R\u00fccknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des Aufraggebers \u2013 abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten \u2013 anzurechnen.<\/p><p>2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlssch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchf\u00fchren.<\/p><p>3. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO erheben k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall.<\/p><p>4. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, k\u00f6nnen wir verlangen, dass der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<\/p><p>5. Die Verarbeitung, ein Zusammenbau mit anderen Produkten oder Umbildung der Kaufsache durch den Auftraggeber wird stets f\u00fcr uns vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers an der Kaufsache setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das Gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.<\/p><p>6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der Auftraggeber verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr uns.<\/p><p>7. Der Auftraggeber tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundst\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen.<\/p><p>8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % oder den Nennbetrag um mehr als 50 % \u00fcbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<\/p><h3>\u00a7 9 Schutzrechte\u00a0<\/h3><p>1. Wir stehen nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 9 daf\u00fcr ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Liefern bzw. fertigen wir jedoch nach konkreten Vorgaben unseres Auftraggebers (z.B. nach Zeichnung), hat dieser sicherzustellen, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden und uns von derartigen Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen.<\/p><p>Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverz\u00fcglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegen\u00fcber Anspr\u00fcche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.<\/p><p>2. In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Wahl und auf eigene Kosten den Liefergegenstand derart ab\u00e4ndern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erf\u00fcllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers unterliegen den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7 10 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.<\/p><p>3. Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller, werden wir nach unserer Wahl unsere Anspr\u00fcche gegen die Hersteller und Vorlieferanten f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Anspr\u00fcche gegen uns bestehen in diesen F\u00e4llen nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 9 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder beispielsweise aufgrund einer Insolvenz aussichtslos ist.<\/p><h3>\u00a7 10 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens\u00a0<\/h3><p>1. Die Haftung unsererseits auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 10 eingeschr\u00e4nkt.<\/p><p>2. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsm\u00e4ngeln sowie solchen Sachm\u00e4ngeln, die seine Funktionsf\u00e4higkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeintr\u00e4chtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Liefergegenstands erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Sch\u00e4den bezwecken.<\/p><p>3. Soweit wir gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Absatz 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung voraussehen konnten oder die wir bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tten voraussehen m\u00fcssen. Wir haften nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des Auftraggebers. Mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des Liefergegenstands sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die Regelungen dieses Abs. 3 gelten nicht im Fall vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen oder arglistigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten unsererseits.<\/p><p>4. Im Falle einer Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Ersatzpflicht unsererseits f\u00fcr Sachsch\u00e4den und daraus resultierende weitere Verm\u00f6genssch\u00e4den auf einen Betrag von EUR 1 Mio. je Schadensfall beschr\u00e4nkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.<\/p><p>5. Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen unsererseits.<\/p><p>6. Soweit wir technische Ausk\u00fcnfte geben oder beratend t\u00e4tig werden und diese Ausk\u00fcnfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<\/p><p>7. Die Einschr\u00e4nkungen dieses \u00a7 10 gelten nicht f\u00fcr die Haftung unsererseits wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, bei Arglist, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p><h3>\u00a7 11 Schlussbestimmungen<\/h3><p>1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber nach unserer Wahl der Ort unseres Firmensitzes oder der Sitz des Auftraggebers. F\u00fcr Klagen gegen uns ist in diesen F\u00e4llen jedoch der Sitz des Auftraggebers ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.<\/p><p>2. Die Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.<\/p><p>3. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.<\/p><\/div><\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-220dd80 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"220dd80\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;jet_parallax_layout_list&quot;:[]}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-e324565 elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"e324565\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;fadeInLeft&quot;}\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Einkaufsbedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-bb48f34 elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"bb48f34\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;fadeInLeft&quot;,&quot;_animation_delay&quot;:100}\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-816c058 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"816c058\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><h3>\u00a7 1 Allgemeines, Geltungsbereich\u00a0<\/h3><p>1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die wir mit unseren Lieferanten \u00fcber die von ihnen angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dfen. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an uns, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<\/p><p>2. Gesch\u00e4ftsbedingungen unserer Lieferanten oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Lieferanten oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p><p>3. Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Kaufleuten.<\/p><h3>\u00a7 2 Bestellungen und Auftr\u00e4ge, Beschaffenheiten<\/h3><p>1. Soweit unsere Angebote nicht ausdr\u00fccklich eine Bindungsfrist enthalten, halten wir uns hieran zwei Wochen nach dem Datum des Angebots gebunden. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerkl\u00e4rung bei uns.<\/p><p>2. Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu \u00e4ndern. Gleiches gilt f\u00fcr \u00c4nderungen von Produktspezifikationen, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden k\u00f6nnen, wobei in diesen F\u00e4llen die Anzeigefrist nach dem vorstehenden Satz mindestens 4 Wochen betr\u00e4gt. Wir werden dem Lieferanten die jeweils durch die \u00c4nderung entstehenden, nachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche \u00c4nderungen Lieferverz\u00f6gerungen zur Folge, die sich nicht im normalen Produktions- und Gesch\u00e4ftsbetrieb des Lieferanten mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der urspr\u00fcnglich vereinbarte Liefertermin entsprechend. Der Lieferant wird uns die von ihm bei sorgf\u00e4ltiger Einsch\u00e4tzung zu erwartenden Mehrkosten oder Lieferverz\u00f6gerungen rechtzeitig vor dem Liefertermin, mindestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang unserer Mitteilung gem\u00e4\u00df Satz 1 schriftlich anzeigen.<\/p><p>3. Wir sind berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erkl\u00e4rung unter Angabe des Grundes vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn<\/p><p>a) wir die bestellten Produkte in unserem Gesch\u00e4ftsbetrieb aufgrund von nach Vertragsschluss eingetretenen, vom Lieferanten zu vertretenen Umst\u00e4nden (wie z.B. die fehlende Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen) nicht mehr oder nur mit erheblichen Aufwendungen verwenden k\u00f6nnen<\/p><p>oder<\/p><p>b) die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Lieferanten sich nach Vertragsschluss derart verschlechtern, dass mit einer vertragsgem\u00e4\u00dfen Lieferung nicht zu rechnen ist.<\/p><p>4. An Abbildungen, Verzug, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie d\u00fcrfen Dritten ohne unsere ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Sie sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zur\u00fcckzugeben. Dritten gegen\u00fcber sind sie geheim zu halten.<\/p><p>5. Bei Vertragsabschl\u00fcssen, bei denen die Lieferung auf Abruf erfolgt, betr\u00e4gt die Abruffrist mindestens 18 Monate. Derartige Lieferabrufe bed\u00fcrfen der Textform; Abrufe werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen einer Woche nach Zugang unseres Lieferabrufes widerspricht.<\/p><p>6. Zu den Anforderungen an die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes z\u00e4hlt bei der Beschaffung von Maschinen und Anlagen auch die Einhaltung s\u00e4mtlicher bauchtechnischen und sonstigen rechtlichen Vorgaben, die f\u00fcr einen rechtssicheren Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland zu beachten sind. Dazu z\u00e4hlen insbesondere erforderliche Zertifizierungen, T\u00dcV-Zulassungen, bauarttechnische Genehmigungen, CE-Kennzeichnungen und \u00c4hnliches. Im \u00dcbrigen richten sich die Beschaffenheiten nach den jeweiligen Vereinbarungen.<\/p><p>7. F\u00fcr die Produkte, die wir bei Ihnen erwerben, gestatten Sie uns unwiderruflich die Durchf\u00fchrung von Tests und Zertifizierungen an Ihren Produkten, die wir in unserem Unternehmen oder unter Zuhilfenahme Dritter durchf\u00fchren. Die Gestattung ist so lange unwiderruflich, solange wir Ihre Produkte nicht vollst\u00e4ndig unsererseits (weiter-) ver\u00e4u\u00dfert haben.<\/p><p>Die Gestattung bezieht sich darauf, dass wir alle Tests, Zertifizierungen und sonstigen Ma\u00dfnahmen vornehmen d\u00fcrfen, um eine entsprechende Bauteilzulassung, sofern sie f\u00fcr das Teil nicht bereits durch Sie zur Verf\u00fcgung gestellt wird, zu erlangen.<\/p><h3>\u00a7 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungsangaben\u00a0<\/h3><p>1. Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend; er versteht sich jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweils geschuldeter H\u00f6he.<\/p><p>2. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schlie\u00dft der Preis Lieferung und Transport an die im Vertrag genannte Versandanschrift einschlie\u00dflich Verpackung ein.<\/p><p>3. Soweit nach der getroffenen Vereinbarung der Preis die Verpackung nicht einschlie\u00dft und die Verg\u00fctung f\u00fcr die \u2013 nicht nur leihweise zur Verf\u00fcgung gestellte \u2013 Verpackung nicht ausdr\u00fccklich bestimmt ist, ist diese zum nachgewiesenen Selbstkostenpreis zu berechnen. Auf unser Verlangen hat der Lieferant die Verpackung auf seine Kosten zur\u00fcckzunehmen.<\/p><p>4. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, zahlen wir ab Lieferung der Ware und Rechnungserhalt den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der von uns geschuldeten Zahlungen gen\u00fcgt der Eingang unseres \u00dcberweisungsauftrages bei unserer Bank.<\/p><p>5. Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu. Insbesondere sind wir berechtigt f\u00e4llige Zahlungen zur\u00fcckzuhalten, solange uns noch Anspr\u00fcche aus unvollst\u00e4ndigen oder mangelhaften Lieferungen oder Leistungen gegen den Lieferanten zustehen.<\/p><p>6. In s\u00e4mtlichen Auftragsbest\u00e4tigungen, Lieferpapieren und Rechnungen sind unsere Bestellnummer, die Artikel-Nr., Liefermenge und Lieferanschrift anzugeben. Sollten eine oder mehrere dieser Angaben fehlen und sich dadurch im Rahmen unseres normalen Gesch\u00e4ftsverkehrs die Bearbeitung durch uns verz\u00f6gern, verl\u00e4ngern sich die in Absatz 4 genannten Zahlungsfristen um den Zeitraum der Verz\u00f6gerung.<\/p><p>7. Bei Zahlungsverzug schulden wir Verzugszinsen in H\u00f6he von (5) Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz gem\u00e4\u00df \u00a7 247 BGB.<\/p><h3>\u00a7 4 Lieferzeit und Lieferung<\/h3><p>1. Die von uns in der Bestellung angegebene oder sonst nach diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen ma\u00dfgebliche Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Vorzeitige Lieferungen sind nicht zul\u00e4ssig.<\/p><p>2. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich schriftlich zu informieren, wenn Umst\u00e4nde eintreten oder erkennbar werden, wonach die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.<\/p><p>3. L\u00e4sst sich der Tag, an dem die Lieferung sp\u00e4testens zu erfolgen hat, aufgrund des Vertrages bestimmen, so kommt der Lieferant mit Ablauf dieses Tages in Verzug, ohne dass es hierf\u00fcr einer Mahnung unsererseits bedarf.<\/p><p>4. Im Falle des Lieferverzugs stehen uns uneingeschr\u00e4nkt die gesetzlichen Anspr\u00fcche zu, wobei wir erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ein R\u00fccktrittsrecht aus\u00fcben oder Anspr\u00fcche auf Schadensersatz statt der Leistung geltend machen k\u00f6nnen.<\/p><p>5. Wir sind berechtigt, bei Lieferverz\u00f6gerungen nach vorheriger schriftlicher Androhung gegen\u00fcber dem Lieferanten f\u00fcr jede angefangene Woche des Lieferverzugs eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 0,5 %, maximal 5 %, des jeweiligen Auftragswerts zu verlangen. Die Vertragsstrafe ist auf den vom Lieferanten zu ersetzenden Verzugsschaden anzurechnen.<\/p><p>6. Der Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu Teillieferungen nicht berechtigt.<\/p><h3>\u00a7 5 Gefahr\u00fcbergang, Dokumente\u00a0<\/h3><p>1. Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, \u201efrei Haus\u201c zu erfolgen.<\/p><p>2. Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen exakt unsere Bestellnummer anzugeben; unterl\u00e4sst er dies, so sind Verz\u00f6gerungen in der Bearbeitung unvermeidlich, f\u00fcr die wir nicht einzustehen haben.<\/p><h3>\u00a7 6 Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche, M\u00e4ngeluntersuchung<\/h3><p>1. Die gesetzlichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche stehen uns ungek\u00fcrzt zu; unabh\u00e4ngig davon sind wir grunds\u00e4tzlich berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdr\u00fccklich vorbehalten. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 36 Monate.<\/p><p>2. a) F\u00fcr unsere Rechte bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln der Ware (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferungen sowie unsachgem\u00e4\u00dfer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitungen) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<\/p><p>b) F\u00fcr die kaufm\u00e4nnischen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgender Ma\u00dfgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschr\u00e4nkt sich auf M\u00e4ngel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter \u00e4u\u00dferlicher Begutachtung einschlie\u00dflich der Lieferpapiere sowie bei unserer Qualit\u00e4tskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z. B. Transportbesch\u00e4digungen, Falsch- und Minderlieferungen). Im \u00dcbrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalles nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang tunlich ist.<\/p><p>Bei der Eingangskontrolle festgestellte Qualit\u00e4ts- und Quantit\u00e4tsabweichungen sind jedenfalls rechtzeitig ger\u00fcgt, wenn sie dem Lieferanten gegen\u00fcber innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 8 Tagen nach Eingang der Ware bei uns mitgeteilt worden sind. Versteckte Sachm\u00e4ngel sind jedenfalls rechtzeitig ger\u00fcgt, wenn die Mitteilung innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung an den Lieferanten erfolgt.<\/p><h3>\u00a7 7 Produkthaftung \u2013 Freistellung \u2013 Haftpflichtversicherungsschutz\u00a0<\/h3><p>1. Soweit der Lieferant f\u00fcr einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis selbst haftet.<\/p><p>2. In diesem Rahmen ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgef\u00fchrten R\u00fcckrufaktion ergeben, soweit der Anspruch nicht aus den \u00a7\u00a7 830, 840 BGB i.V.m. \u00a7\u00a7 426, 254 BGB folgt. \u00dcber Inhalt und Umfang der durchzuf\u00fchrenden R\u00fcckrufma\u00dfnahmen werden wir den Lieferanten \u2013 soweit m\u00f6glich und zumutbar \u2013 unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.<\/p><p>3. Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von EUR 5 Mio. pro Personenschaden\/Sachschaden \u2013 pauschal \u2013 zu unterhalten; stehen uns weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche zu, so bleiben diese unber\u00fchrt.<\/p><h3>\u00a7 8 Schutzrechte\u00a0<\/h3><p>1. Der Lieferant steht daf\u00fcr ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden, soweit er nicht nachweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.<\/p><p>2. Werden wir von einem Dritten im Zusammenhang mit Absatz 1 in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, uns von diesen Anspr\u00fcchen freizustellen; dies gilt nicht soweit der Lieferant nachweist, dass er die Schutzrechtsverletzung weder zu vertreten hat, noch bei Anwendung kaufm\u00e4nnischer Sorgfalt zum Zeitpunkt der Lieferung h\u00e4tte erkennen m\u00fcssen.<\/p><p>3. Die Freistellungsverpflichtung des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.<\/p><h3>\u00a7 9 Geheimhaltung\u00a0<\/h3><p>1. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bedingungen der Bestellung sowie s\u00e4mtliche ihm von uns f\u00fcr diesen Zweck zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen und Unterlagen (mit Ausnahme von \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Informationen) f\u00fcr einen Zeitraum von 36 Monaten nach dem Zeitpunkt der Lieferung geheim zu halten und nur zur Ausf\u00fchrung der Bestellung zu verwenden. Er wird die genannten Unterlagen nach Abwicklung der Bestellung oder der Erledigung von sich darauf beziehenden Anfragen auf Verlangen umgehend an uns zur\u00fcckgeben.<\/p><p>2. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Lieferant in Werbematerial, Brosch\u00fcren etc. nicht auf die Gesch\u00e4ftsverbindung hinweisen und f\u00fcr uns gefertigte Liefergegenst\u00e4nde nicht ausstellen.<\/p><p>3. Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten d\u00fcrfen sie nur mit unserer ausdr\u00fccklichen Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den \u00fcberlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.<\/p><p>4. Der Lieferant wird seine Unterlieferanten entsprechend diesem \u00a7 9 verpflichten.<\/p><h3>\u00a7 10 Eigentumsvorbehalt, Werkzeuge\u00a0<\/h3><p>1. An von uns abgegebenen Bestellungen, Auftr\u00e4gen sowie dem Lieferanten zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Lieferant darf sie ohne unsere ausdr\u00fcckliche Zustimmung weder Dritten zug\u00e4nglich machen noch selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat diese Unterlagen auf unser Verlangen vollst\u00e4ndig an uns zur\u00fcckzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren. Vom Lieferanten hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der \u00fcblichen Datensicherung.<\/p><p>2. Werkzeuge und Modelle, die wir dem Lieferanten zur Verf\u00fcgung stellen oder die zu Vertragszwecken gefertigt und uns durch den Lieferanten gesondert berechnet werden, bleiben in unserem Eigentum oder gehen in unser Eigentum \u00fcber. Der Lieferant wird sie als unser Eigentum kenntlich machen, sorgf\u00e4ltig verwahren, in angemessenem Umfang gegen Sch\u00e4den jeglicher Art absichern und nur f\u00fcr Zwecke des Vertrages benutzen. Er ist nach Aufforderung verpflichtet, sie im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand an uns herauszugeben, wenn sie von ihm nicht mehr zur Erf\u00fcllung der mit uns geschlossenen Vertr\u00e4ge ben\u00f6tigt werden, sp\u00e4testens bei Beendigung. Zur\u00fcckbehaltungsrechte k\u00f6nnen nicht geltend gemacht werden.<\/p><p>3. Der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferant ist verpflichtet die uns geh\u00f6renden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsch\u00e4den zu versichern. Er ist verpflichtet, etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuf\u00fchren. Etwaige St\u00f6rf\u00e4lle hat er uns sofort anzuzeigen; unterl\u00e4sst er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzanspr\u00fcche unber\u00fchrt.<\/p><p>4. Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung f\u00fcr die jeweiligen Produkte beziehen, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbeh\u00e4lt. Insbesondere sind erweiterte oder verl\u00e4ngerte Eigentumsvorbehalte unzul\u00e4ssig. Seite\u00a0<strong>6\u00a0<\/strong>von\u00a0<strong>6\u00a0<\/strong><\/p><h3>\u00a7 11 Einhaltung von Gesetzen\u00a0<\/h3><p>1. Der Lieferant ist verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Vertragsverh\u00e4ltnis die jeweils f\u00fcr ihn ma\u00dfgeblichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Antikorruptions- und Geldw\u00e4schegesetze sowie kartellrechtliche, arbeits- und umweltschutzrechtliche Vorschriften.<\/p><p>2. Der Lieferant wird sicherstellen, dass die von ihm gelieferten Produkte allen ma\u00dfgeblichen Anforderungen an das Inverkehrbringen in der Europ\u00e4ischen Union und im Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum gen\u00fcgen. Er hat uns die Konformit\u00e4t auf Verlangen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.<\/p><p>3. Der Lieferant wird zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die Einhaltung der in diesem \u00a7 11 enthaltenen, den Lieferanten treffenden Verpflichtungen durch seine Unterlieferanten sicherzustellen.<\/p><h3>\u00a7 12 Gerichtsstand, Erf\u00fcllungsort, Sprache\u00a0<\/h3><p>1. Sofern der Lieferant Kaufmann ist, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem Sitz zu verklagen.<\/p><p>Die Vertragssprache ist deutsch.<\/p><p>2. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Erf\u00fcllungsort.<\/p><p>3. Die zwischen uns und dem Lieferanten geschlossenen Vertr\u00e4ge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens \u00fcber den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechts\u00fcbereinkommen-CISG).<\/p><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-acb08e7 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"acb08e7\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\"><div class=\"elementor-widget-container\">\u00a0<\/div><\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5de030f elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"5de030f\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Stand: Juni 2023<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN Allgemeine Verkaufsbedingungen \u00a7 1 Geltung\u00a0 1. 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